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In those countries which stand at the height of modern civilization, this is a matter of course. In Germany, however, it is not. Here, the naturalized Jew, a resident for centuries, is first supposed to deny his race, his tribe, his historical memories, his type, his temperament, his character, in order to prove himself worthy — of the state? no, of a people that will never achieve modern statehood as long as it has not overcome its natural-grown racial prejudices! — Such prejudices and desires for racial domination, incidentally, the Jews never had. The Mosaic fundamental law of the state speaks out decisively for the equal rights of all inhabitants of the country, regardless of whether they were Jews or foreigners who had settled in the Jewish land.
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207 In denjenigen Ländem, welche auf der Höhe der modemen Ci- vilisation stehen, versteht ſich dieſes ganz von ſelbst. In Deutsch- land freilich nicht. Hier ſoll der eingebürgerte, ſeit Jahrhunder- ten anſäßige Jude erst ſeine Race, ſeinen Stamm, ſeine ge- schichtlichen Ennnerungen, ſeinen Typus, ſein Temperament, ſeinen Charakter verleugnen, um ſich — des Staates? nein, um ſich eines Volkes würdig zu zeigen, das es nie zum moder- nen Staatsleben bnngen wird, ſo lange es ſeine naturwüchſigen Racenvorurtheile nicht überwunden haben wird! — Dergleichen Vorurtheile und Racenherrschaftsgelüste hatten, beiläufig bemerkt, die Juden niemals. Das moſaische Staatsgrundgeſetz spncht ſich entschieden für die Gleichberechtigung aller Einwohner des Landes aus, gleichviel ob es Juden oder Fremde ſeien, die ſich im jüdischen Lande niedergelaſſen. — es ſoll nach dem Geſetz auf dieſe Weiſe ſo daß man die Sache als das Verhältniß zwischen dem Iſraeliten und dem Fremden als ein rechtlich geregeltes betrachtete. Der Iſraelit war nicht dem Fremden überlegen, nicht ihm unterworfen. Sie standen ſich gegenüber als zwei Nationalitäten, die ſich gegenſeitig achteten, aber die ihre Unabhängigkeit wahrten und einander respektirten. Dies ist die wahre Anſicht und die allein nchtige. Dieſe Anſicht ist nun mehr in Verfall gerathen. Der Iſraelit der heutigen Zeit kennt kein Geſetz mehr, welches ihn auf eine gewiſſe Weiſe von dem Fremden unterscheidet, und dieſes Verhältniß der Unterscheidung macht ihn zu einem Menschen, der gegen den Fremden nichts mehr beſitzt. Er ſoll mit ihm vollkommen gleich gestellt ſein. Das ist nun gewiß gerecht, aber dieſes ist nicht die ganze Sache. Wenn der Iſraelit mit dem Fremden auf gleiche Stufe gestellt ſein ſoll, ſo muß er auch in deſſen Nationalität aufgehen, und dieſes ist nun gerade der Fall, den wir nicht wollen. Der Iſraelit ſoll ſeine eigene Nationalität behalten, und zugleich als ein freier Bürger des Staates betrachtet werden. Das ist nun eine Schwiengkeit, die ſich in den modemen Staaten findet. Der Iſraelit ſoll ſeine Religion und ſeine Sitten behalten, und zugleich als ein Glied des Staates angeſehen werden. Das ist nun auch eine Schwiengkeit, die ſich in den modemen Staaten findet. Die Iſraeliten haben nun durchaus nicht das Bestreben, ſich in die Nationalität der Völker aufzulöſen, unter denen ſie leben. Sie wollen ihre eigene Nationalität behalten, und zugleich als Bürger des Staates betrachtet werden. Das ist nun eine Frage, die ſich in den modemen Staaten stellt. Die Iſraeliten ſind aber nicht die einzigen, welche dieſe Frage stellen. Auch die Chnsten ſind nicht durchaus gewillt, ſich in die Nationalität der Völker aufzulöſen, unter denen ſie leben. Sie wollen ihre eigene Nationalität behalten, und zugleich als Bürger des Staates betrachtet werden. Das ist nun eine allgemeine Frage, die ſich in den modemen Staaten stellt. Die Nationalität ist nun ein Gefühl, welches ſeinen Grund in der Natur des Menschen hat, und es ist nicht möglich, es ganz zu unterdrücken.